Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen i.d.R. die Kosten einer Psychotherapie wenn diese sinnvoll und geeignet erscheint. Die hierzu notwendigen Anträge erhalten sie in meiner Praxis. Die Krankenkassen prüfen dann den Antrag in einem Gutachterverfahren und entscheiden über das zu bewilligende Stundenkontingent.

 

Privat Versicherte / Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Modalitäten sind hierbei aber sehr unterschiedlich geregelt. Einige Kassen übernehmen eine pauschale Anzahl an Therapiestunden, begrenzen diese aber. Andere Kassen prüfen zunächst den Antrag in einem Gutachterverfahren und entscheiden dann über das zu bewilligende Stundenkontingent. Einige Tarife schließen Psychotherapie als Leistung aus.

 

Bitte beachten Sie: 

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist, mit dem 2,9-fachen bis 3,5-fach Satz ab. Der gewählte Satz hängt von der Behandlungsschwierigkeit, einem eventuellen erhöhtem Aufwand und den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. 

Es kann sein, dass Ihnen Ihre Versicherung nur den Regelsatz mit dem Faktor von 2,3 ersetzt und Sie den Rest selbst tragen müssen. 

 

Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Bedingungen für eine tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie!

 

Selbstzahler

Die Kosten der Therapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).